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Energieausweis

Nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung  ist die Angabe energetischen Kennwerten unter Zuhilfenahme von Energieeffiezienzklassen zwischen A+ und H bei der Ausstellung von Enerigeauweisen verpflichtend. Diese Angaben sind auch bei Immobilienanzeigen sowohl bei Verkauf als auch bei Vermietung anzugeben. Mit dem Energieausweis können Mieter, Pächter und Käufer unkompliziert und bundesweit den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser miteinander vergleichen. Das Dokument oder eine Kopie davon muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt und nach Abschluss des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrags übergeben werden.

Wir erstellen für Ihr Wohngebäude den Verbrauchs- und Bedarfsorientierten Energieausweis.

 

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Johnsonhaus Koeniz 077


Bedarfsausweis

Der Energieausweis auf Bedarfsbasis ist für bestimmte Gebäude Pflicht. In ihm werden Kennzahlen Primärenergiebedarf und Endenerigebedarf ausgewiesen, die auf einem Bandtacho die Energieeffizienz des Gebäudes darstellen. Der Energiebedarf wird individuell für ein Gebäude berechnet. Er zeigt die energetische Qualität der Anlagentechnik und der Gebäudehülle an.

Vorteile:

  • detaillierte Datenerfassung
  • Bauteile und Anlagentechnik werden ausführlich berücksichtigt
  • Ingenieurmäßige Berechnung
  • aussagekräftiges Dokument
  • 10 Jahre Gültigkeit
  • für Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten vor Baujahr 1978
  • Aufführung von Sanierungsvorschlägen über Gebäudehülle und Anlagentechnik

Auf Kundenwunsch, um die Angaben zu vergleichen, kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis,  mit integriert werden.


Verbrauchsausweis

Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis kann für alle Gebäude erstellt werden, für die der Bedarfsausweis keine Pflicht ist. Der ermittelte Verbrauchskennwert ist im Bandtacho eingetragen. Dieser Kennwert zeigt die Energieeffizienz des Gebäudes an und ist abhängig vom Verhalten der Bewohner.

Vorteile:

  • tatsächliche Verbrauchswerte der letzten drei Jahre
  • auf Grundlage des Nutzerverhaltens der derzeitigen Bewohner
  • vereinfachtes Rechenverfahren
  • wenig Aussage über die Gebäude- und Anlagenqualität
  • 10 Jahre Gültigkeit
  • Kostengünstig
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Erfassungsbogen Wohngebäude.pdf
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